Abfallwirtschaft

Weniger Trittbrettfahrer – VerpackG zeigt Wirkung

Das Verpackungsgesetz ist an Neujahr frisch aus der Taufe gehoben worden und zeigt bei den Händlerregistrierungen schon jetzt erste Erfolge.
15.01.2019

Wer seine Verkaufsverpackungen nicht beim Verpackungsregister Lucid anmeldet, riskiert ein Verkaufsverbot und Bußgelder.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die Verbesserung des Stoffkreislaufes im Visier – dazu gehört auch, mehr Transparenz in den Lizenzierungsmarkt von Verkaufsverpackungen zu bringen. Diesem Ziel ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit einem ersten Erfolg einen Schritt näher.

Rund 70.000 Händler mehr als nach der Verpackungsverordnung haben ihre Mengenströme bei Lucid, so der offizielle Name des Verpackungsregisters, angemeldet. Das meldet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (Bvse) und bewertet das Ergebnis als "gutes Signal".

Datenabgleich gegen Mengenschummelei

In der Vergangenheit haben schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der Einzelhändler und E-Commerce-Vertreiber die Lizenzierungspflicht bei den Dualen Systemen umgangen. Mit der Zentralen Stelle wurde vom Gesetzgeber eine Institution geschaffen, bei der sowohl Systembetreiber als auch Inverkehrbringer ihre Mengen angeben müssen. Zuvor hatte jeder seine eigene Stelle. Nun sollen die Daten über Lizenzierungsmengen abgeglichen werden können und Trittbrettfahrer keine Chance haben. Wer nicht bei der Zentralen Stelle Meldung macht, muss mit Bußgeldern rechnen. (ls)