Lockerungen der CSRD: Warum die Branche sich noch gedulden muss

Goldy Raimann ist stellvertretende Abteilungsleiterin und Teamleiterin Nachhaltigkeit bei der Asew in Köln.
Bild: © Asew
Die EU-Kommission plant deutliche Erleichterungen bei ihrer Nachhaltigkeitsdirektive CSRD. Sollte dies so umgesetzt werden wie geplant, dürfte das Gros der bisher betroffenen kommunalen Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen.
Viele Betriebe haben im Vorgriff auf die bisher gültigen Regeln bereits umfassende Arbeiten zum Aufbau einer Nachhaltigkeitsberichterstattung und eines Nachhaltigkeitsmanagements ergriffen. Welche Handlungsoptionen haben die Unternehmen nun? Wie können Sie dennoch ein schlankeres Reporting aufbauen, dass den Ansprüchen des Finanzmarktes, der Banken und Stakeholder genügt? Über diese Themen wollen wir am 17. Juni bei der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz in Berlin mit der Branche diskutieren.
Mit dabei sein wird auch Goldy Raimann von der Asew, die die "Stadtwerke-Initiative Klimaschutz" der Asew koordiniert. In ihrem Gastbeitrag gibt sie einen kurzen Überblick über den weiteren zeitlichen Überblick, wie es in Sachen Omnibus-Verordnung weitergeht. Mehr zum Programm der Konferenz finden Sie hier.
Gastbeitrag von
Goldy Raimann, stv. Abteilungsleiterin und Teamleiterin Nachhaltigkeit bei der Asew
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So schnell wie die Omnibus-Verordnung kam, so lange warten wir nun schon an der Haltestelle auf Neuigkeiten zu der Umsetzung. Die Arbeiten an den Omnibus-Entwürfen und der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Bereits im April und Mai 2025 sollen grundlegende inhaltliche Ausrichtungen zur Vereinfachung des ESRS-Sets festgelegt werden. Daraufhin erfolgt im Juni die Ausarbeitung und Annahme der entsprechenden Konsultationsentwürfe. Zwischen August und September werden diese Entwürfe veröffentlicht, um in einer anschließenden Konsultationsphase öffentliches Feedback über einen Zeitraum von 30 bis 45 Tagen einzuholen. Parallel dazu schreiten auch die Arbeiten zur Omnibus-Direktive voran.
Aktuell gilt weiterhin das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Am 23. und 24. Juni 2025 wird der Omnibus-Entwurf im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) vorgestellt. Zwischen Mai und Juni erfolgt zudem die Veröffentlichung eines Kompromisstextes der Ratspräsidentschaft. Im Oktober 2025 wird es eine entscheidende Phase geben: Hier stehen sowohl die geplante Abstimmung im Europäischen Parlament als auch am 13. Oktober die finale Abstimmung im Rechtsausschuss zum Omnibus-Entwurf an. Ebenfalls im Oktober erfolgt die Fertigstellung des überarbeiteten ESRS Set 1, das anschließend spätestens zum 31. Oktober 2025 der EU-Kommission übermittelt wird.
Zwischen Ende 2025 und 2026 findet ein Trilog zum Omnibus-Entwurf statt, um den finalen Text auszuhandeln. Die finale Verabschiedung des überarbeiteten ESRS delegierten Akts erfolgt spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Änderungen der CSRD.
Viele kommunale Unternehmen dürften aus der Berichtspflicht fallen
Gerade für Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet das – die Branche muss sich weiterhin gedulden. Zwar schreiten die EU-Verhandlungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung voran, doch bis zur endgültigen Einführung gilt in Deutschland weiterhin das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Das heißt, die bisher bekannten Berichtspflichten, die insbesondere für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten, weiterhin. Ist die CSRD auf EU-Ebene verabschiedet, muss sie dann binnen 12 Monaten in das deutsche Gesetz integriert werden.
Mit dem sogenannten "Stop-the-Clock"-Verfahren hat die EU immerhin einen zeitlichen Puffer geschaffen: Die Anwendung der CSRD wird für die Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre verschoben. Für viele kommunale Unternehmen und Energieversorger würde das Omnibus-Verfahren dazu führen, dass sie gänzlich aus der Berichtspflicht fallen.
"Der VSME-Standard reicht für die Gestaltung und Steuerung
umfassender Transformationsvorgaben nicht aus."
Viele kommunale Versorgungsunternehmen, die künftig nicht mehr berichtspflichtig wären schauen nun auf den VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard für non-listed small and medium sized enterprises). Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU eine strukturierte, aber ressourcenschonendere Möglichkeit bietet, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent zu machen.
Gerade im Zuge der aktuellen regulatorischen Entwicklungen bietet der VSME eine Möglichkeit, um ESG-Anforderungen von Banken, Geschäftspartnern oder der öffentlichen Hand zu erfüllen, ohne den Aufwand des ESRS tragen zu müssen.
Allerdings reicht der VSME für die Gestaltung und Steuerung umfassender Transformationsvorgaben, wie sie im Rahmen der Energie- und Verkehrswende erforderlich sind, nicht aus. Der Standard ist bewusst schlank gehalten und wurde ursprünglich für kleine Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter:innen) entwickelt. Für komplexere Herausforderungen der Transformation, wie eine detaillierte Treibhausgasbilanz, Klimarisikoanalyse, strategische Zielsetzungen zur Dekarbonisierung oder der Integration von Nachhaltigkeit in alle Geschäftsprozesse, bietet der VSME keine ausreichende Tiefe und Steuerungsrelevanz. Für eine wirkungsvolle Transformation in den Bereichen Energie- und Verkehrswende sind weitergehende Analysen, Ziele und ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement notwendig, das über die Anforderungen des VSME hinausgeht.
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