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Verteidigung von Windreich-Gründer fordert Freispruch

Im Windreich-Prozess in Stuttgart liegen Anklage und Verteidigung weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft wittert Betrug und Trickserei, Firmengründer Balz eine Verschwörung.
26.11.2020

Im Prozess um den Windreich-Gründer Willi Balz soll am 2. Dezember ein Urteil gesprochen werden.

Im Betrugsprozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich forderte die Verteidigung am 70. Verhandlungstag Freispruch für Unternehmensgründer Willi Balz. Rechtsanwalt Philipp Kauffmann sagte vor dem Landgericht Stuttgart, es sei keinerlei strafrechtlich relevanter Schaden entstanden. Der Mittelständler sei jederzeit zahlungsfähig gewesen.

Zugleich kritisierte er, dass die Anklage jahrelang bei Gericht gelegen habe und nichts passiert sei. Die Staatsanwaltschaft hatte für Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt. Sie wirft ihm unter anderem vor, falsche Angaben in der Bilanz des Jahres 2010 gemacht zu haben.

Balz macht Staatsanwaltschaft verantwortlich

Der 60 Jahre alte Balz bekräftigte in seinem Schlusswort: "Ich habe weder getäuscht noch betrogen." Vielmehr sei es die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft im März 2013 gewesen, die letztlich zur Insolvenz geführt habe, hatte er zuvor argumentiert. Er sah sich als Opfer einer Intrige.

Windreich hatte im September 2013 Insolvenz angemeldet. Die Anklage ist aber der Ansicht, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen sei und Balz das gewusst, aber trotzdem seine Geschäfte fortgeführt und damit enormen Schaden angerichtet habe.

Verfahren gegen Mitangeklagte eingestellt

Das Unternehmen ist laut Anklage seit Ende März 2012 zahlungsunfähig gewesen. Neben Banken und Investoren habe Balz gleichfalls eine Vielzahl kleinerer Gläubiger geschädigt. Mit geschönten Bilanzen habe er außerdem 125 Mio. Euro bei Anlegern eingesammelt.

Ursprünglich waren acht Personen in dem Prozess angeklagt. Gegen sieben von ihnen wurde das im Sommer 2019 begonnene Verfahren im Laufe der Zeit eingestellt. Die Verteidigung kritisierte, dass sich der frühere Finanzvorstand des Unternehmens nicht vor Gericht verantworten musste.

Urteilsverkündung Anfang Dezember

Anwalt Alexander Schork sagte: "Windreich war nicht zahlungsunfähig." Balz habe sich auf seine Berater verlassen. Die hätten das Thema Zahlungsfähigkeit geprüft und dies verneint. Der frühere Unternehmer ist unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Bilanzmanipulation, Insiderhandel und besonders schweren Betrugs angeklagt.

Seine beiden Anwälte kritisierten weiter, dass die Staatsanwaltschaft bei der Betrachtung der Liquidität zu Unrecht ein gestundetes Darlehen und nicht fällige Verbindlichkeiten nicht berücksichtigen. Das Urteil soll am 2. Dezember verkündet werden. (dpa/jk)