Schwerwiegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus im Fall einer Verschmutzung mit Perflourierten Tensiden (PFT): Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) hat keine Berechtigung auf Schadensersatz gegenüber einem Galvanikbetrieb. Der angesetzte Grenzwert war zu hoch angelegt, so das Urteil.