Der Bundesfinanzhof hat eine möglicherweise folgenreiche Entscheidung getroffen. Aktuell sei es nicht EU-rechtskonform, kommunale Betriebe, die dauerhaft Verlust erwirtschaften, zum Beispiel in Stadtwerke Gesellschaften mbH auszulagern und so Steuern zu sparen. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof entscheiden.