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Wie KI die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtert

Viele kommunale Unternehmen fallen wohl künftig aus der Berichtspflicht. Manche liebäugeln deshalb mit dem reduzierten Berichtsstandard VSME. Doch reicht der wirklich aus?
12.06.2025

Die Automatisierung der Datenverarbeitung und Berichterstattung kann zu einer Zeitersparnis von bis zu 70 Prozent führen im Vergleich zu manuellen Anforderungen.

Die Automatisierung und die Vereinfachung der ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein großes Thema in der Branche der Software- und Reportingtool-Entwickler. Mit Lufthansa Industry Solutions, Sucona und Code Gaia werden gleich drei Anbieter im Rahmen der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz am kommenden Dienstag, 17. Juni, in Berlin, in Workshops über Strategien und Herangehensweisen zu Themen rund um Datenstrategien, datenbasierte Mehrwerte und KI-Anwendungsfälle im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsreporting berichten.

"Wie KI und Mensch echte Transformation bewirken können" – so lautet beispielsweise der Titel eines Workshops von Markus Adler, CEO & Mitgründer von Code Gaia. Das Unternehmen hat unter anderem eine Lösung entwickelt, die mit künstlicher Intelligenz (KI) Umweltdaten kategorisiert, zum Beispiel direkt aus Buchhaltungsdaten oder ESG-Richtlinien.

Durch die geplanten Lockerungen der EU-Nachhaltigkeitsdirektive fallen viele kommunale Unternehmen, die nach den bisherigen Vorgaben ab 2026 einen ersten Nachhhaltigkeitsbericht hätten erstellen müssen, aus der Berichtspflicht. Nicht wenige haben bereits Zeit in die vorbereitenden Arbeiten und den schrittweisen Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements investiert. Einige legen jetzt das Thema auf Eis und warten ab, andere wollen die geleistete Arbeit fortsetzen und Nachhaltigkeit als strategisches Thema weitertreiben und suchen nach einem praktikablen Ersatz-Berichtsstandard, der einerseits ressourcenmäßig zu stemmen ist, andererseits aber auch den Erwartungen der Banken und Stakeholder entspricht.

VSME als schlanke Alternativlösung?

Die EU-Kommission hat empfohlen, dass alle Unternehmen, die nicht zur Berichterstattung via Nachhaltigkeitsdirektive CSRD (ESRS Set 1) verpflichtet sind, freiwillig nach dem dem KMU-Standard (Voluntary ESRS for SMEs (VSME) berichten sollten.

Der VSME wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) ausgearbeitet und richtet sich an nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen mit 1 bis 250 Beschäftigten. Einige Softwareanbieter haben bereits ein Reportingtool für diesen Standard entwickelt, einige arbeiten an Versionen für Standards, die darüber hinausgehen.

Code Gaia beispielsweise hat mit vielen Unternehmen, die nicht mehr verpflichtet sind, nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Bericht zu erstatten, gesprochen. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass nach wie vor ein Interesse an einer Berichterstattung besteht, schreibt das Unternehmen. Der VSME-Standard sei nach Meinung vieler Befragten jedoch zu einfach und es wurde daher um eine freiwillige, angepasste und reduzierte Version des vollständigen ESRS (Set 1) gebeten. Um diese Unternehmen bei ihrer Berichterstattung zu unterstützen, hat Code Gaia deshalb etwa einen reduzierten Berichtsumfang vorgeschlagen, der sich auf die vollständigen ESRS und nicht auf den VSME stützt – sprich also immer noch umfassender ist als der VSME.

"ESRS-Light-Ansatz"

Die vorgeschlagene Lösung ist ein reduzierter Umfang des ESRS Set 1, der alle notwendigen Datenpunkte abdeckt, die für mittlere bis große Unternehmen (250 bis 1000 Beschäftigte) geeignet sind, aber sehr komplizierte oder irrelevante Datenpunkte ausschließt. Dies ermöglicht es den Unternehmen, mit einem realistischen, aber überschaubaren Umfang zu berichten, ohne einen zu stark vereinfachten VSME-Bericht zu riskieren. Die Lösung soll nach eigenem Ermessen besser auf die Bedürfnisse der mittelständischen Unternehmen zugeschnitten sein.

Der reduzierte Umfang entspricht etwa 65 Prozent des gesamten Berichtsinputs (Datenpunkte/ DRs/ ARs) des ESRS Satz 1. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nicht auch 65 Prozent der Berichtslast entspricht. Nicht alle Anforderungen sind mit dem gleichen Aufwand verbunden.

Außerdem ist der reduzierte Umfang kein Ersatz für eine Wesentlichkeitsanalyse. Das Konzept der Wesentlichkeit sollte nach wie vor gelten, und eine Wesentlichkeitsanalyse wird wahrscheinlich dazu führen, dass viele der Anforderungen mit reduziertem Umfang als nicht relevant für das berichtende Unternehmen eingestuft werden (was de facto eine weitere Reduzierung des Umfangs darstellt). (hoe)

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