Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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26. Juni 2026
Kraftwerke-Beschleunigungsgesetz soll bald Bundeskabinett passieren
Das Beschleunigungsgesetz für neue Gaskraftwerke und Pumpspeicher, das am Dienstag, 23. Juni, in die Länder- und Verbändeanhörung ging, soll Mitte Juli das Bundeskabinett passieren. Das geht aus der neuen Kabinettzeitplanung der Bundesregierung hervor.
Ansonsten bleibt vieles beim Alten: Nach wie vor will das Bundeswirtschaftsministerium am Montag, 6. Juli, Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz präsentieren. Dabei dürfte es unter anderem um eine Stärkung der Preisaufsicht und die Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform gehen. Auch die Überarbeitung der Wärmeliefer- und AVB Fernwärmeverordnung dürfte Thema werden.
Kein festes Datum gibt es für das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die beiden Vorhaben sollen im Juli beschlossen werden.
Noch recht dünn mutet die Tagesordnung für die letzte reguläre Sitzungswoche des Bundestags vor der parlamentarischen Sommerpause an. Das dürfte sich noch ändern. Im Energiebereich werden Einigungen zum Gaspaket, Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) und Kraftwerksgesetz (Strom VKG) erwartet.
Das neue Bundesbedarfsplangesetz soll dagegen erst im Herbst beschlossen werden. Dasselbe gilt für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Dazu fand am Donnerstag, 25. Juni, die erste Lesung im Bundestag statt. Wohl auch, weil gleichzeitig die deutsche Fußball-Nationalmannschaft ihr WM-Spiel gegen Ecuador absolvierte, blieb die Rednerliste kurz. Nach 16 Minuten war der Tagesordnungspunkt vorbei.
24. Juni 2026
Energieeffizienzgesetz beschlossen: Reaktionen der Branche
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Es setzt die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union um.
Der Energieverband BDEW sieht das Gesetz zwar als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, findet die geplanten Maßnahmen aber "noch nicht ausreichend". Die Regierung habe mit dem Gesetz die Chance verpasst, "die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen".
Der BDEW begrüßt die gesetzliche Verankerung der Nutzung und Integration von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen. Dies sei ein "Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze", sagte Andreae. Jetzt müsse das angekündigte Förderprogramm schnell umgesetzt werden, um Wärmenetzbetreiber finanziell abzusichern.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten. Etwa die Vorgabe, dass Rechenzentren erst ab 2030 bilanziell zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss, bedeute eine Erleichterung. Im Vorgängergesetz war diese Frist auf 2027 terminiert.
Auch die Regelungen für die Wärmenutzung sind aus Sicht des VKU praktikabel, wenn sie auch über das EU-Mindestmaß hinausgingen. "Herausforderungen bleiben jedoch, wie die hohen Kosten für den Bau von Fernwärme-Stichleitungen von der Abwärmequelle ins Netz", mahnte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Kritisch sieht der VKU die Regeln für die Wasserwirtschaft. Für kommunale Abwasserentsorger blieben die Einsparvorgaben unverhältnismäßig, weil parallel bereits europäische Pflichten zur schrittweisen Energieneutralität umgesetzt würden.
Zudem sei die einjährige Frist für Unternehmen, die erstmals zu einem Energieaudit verpflichtet sind, zu kurz: "Da die Zahl der Auditoren begrenzt ist, sollte die Frist verlängert werden", sagte Liebing.
23. Juni 2026
Neues Beschleunigungsgesetz für Kraftwerke und Pumpspeicher
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem für neue Kraftwerke und Speicher vorgelegt. Ziel ist es, zügig mehr flexible Kapazitäten auf den Strommarkt zu bringen. Kraftwerke, die nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) bezuschlagt werden, sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Auch für Pumpspeicher soll das Zulassungsrecht vereinfacht werden. Zudem sollen Offshore-Konverterplattformen samt dazugehöriger Infrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Konverterplattformen spielen für die Einspeisung von Windstrom auf See ins deutsche Übertragungsnetz eine große Rolle. Der Entwurf befindet sich nun in der Länder- und Verbändeanhörung.
An diesem Mittwoch, 24. Juni, beschließt das Bundeskabinett voraussichtlich das Energieeffizienzgesetz. Der Energieeffizienzverband Deneff kritisierte neuerliche Aufweichungen. Demnach seien zwar Energieeffizienzziele für 2030 wieder aufgenommen, allerdings nur noch als "indikative Einsparbeiträge", die Ziele für 2045 sollen entfallen. Auch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand soll demnach geschwächt werden: Bei Kauf und Neuanmietung bestehender Gebäude werde aus einer verbindlicheren Vorgabe eine weichere "Soll"-Bestimmung, schreibt der Verband.
22. Juni 2026
Termin für KWK-Urteil und mögliche Ausnahmen bei Wärme-Preisportal
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird sein Urteil zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 9. Juli verkünden. Das geht aus dem Terminkalender des Gerichts hervor.
Die Chancen für die deutsche Bundesregierung dürften nicht schlecht stehen. Die Regierung in Berlin ist der Ansicht, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. Nach ihrer Auffassung muss das Gesetz also nicht vorab von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Kommission sieht das anders, verlor aber bereits vor dem Gericht der Europäischen Union in erster Instanz. Auch der Generalanwalt am EU-Gerichtshof teilte in seiner Empfehlung die Auffassung der Bundesregierung.
Ein Urteil im Sinne der Bundesregierung würde die anstehende Reform des KWK-Gesetzes erleichtern. Das Vorhaben soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Eine interessante Aussage zum geplanten Wärmenetzgesetz gab es am Montagabend auf dem Jahreskongress des Wärme-Contracting-Verbands Vedec. Stephanie von Ahlefeldt, Wärme-Abteilungsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium, zeigte sich offen, Ausnahmen bei der geplanten Pflichtteilnahme an einer Fernwärme-Preistransparenzplattform zuzulassen.
Es wäre "vielleicht over the top", auch Wärmenetzbetreiber zu verpflichten, die nur zwei Personen versorgen, sagte sie. "Wichtig scheint mir, dass auf jeden Fall in den großen Netzen Klarheit herrscht." Das Bundeswirtschaftsministerium will Eckpunkte zum neuen Wärmenetzgesetz nach jetzigem Stand am 6. Juli im Kabinett vorstellen. Die Eckpunkte sollen wohl auch die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung einschließen.
19. Juni 2026
Reiche plant neues Wärmenetzgesetz
Überraschung in der neuen Kabinettzeitplanung, die am Freitag kursierte: Das Bundeswirtschaftsministerium will demnach bereits am 6. Juli Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz vorstellen. Kern des Gesetzes soll eine grundlegende Überarbeitung und Novellierung des Markt- und Rechtsrahmens für Wärmenetze sein, die die Koalition im Februar und teilweise bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatte. Details nannte das Bundeswirtschaftsministerium auf ZFK-Anfrage nicht.
Union und SPD wollen die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich regeln, eine für Fernwärmeversorger verpflichtende Preistransparenzplattform einführen und die Preisaufsicht stärken. Außerdem wollen sie eine Schlichtungsstelle einrichten. Im Februar kündigten die Koalitionspartner an, die Grundlagen dafür "nach Möglichkeit in einem neuen Wärmegesetz" zu regeln.
Verschoben wurde der Kabinettsbeschluss zum Netzpaket und zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die beiden Vorhaben sollen im Juli ins Kabinett. Ein konkretes Datum gibt es nicht. Offen ist, ob das Energieeffizienzgesetz bereits in der nächsten Woche das Kabinett passiert. Das Gesetz ist eigentlich überfällig.
Deutlich weiter ist das Gaspaket, in dem Vorgaben aus der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden sollen. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Vor Juli wird aber auch das Gaspaket nicht abgeschlossen werden. Die Verhandlungen im Bundestag laufen noch.
18. Juni 2026
Heizgesetz, Kraftwerke, Netze: Energie-Prominenz im Bundestag
Die kommende Sitzungswoche im Bundestag steht energiepolitisch ganz im Zeichen von Expertenanhörungen. Mit dabei sind dann auch bekannte Namen aus der Energie- und Stadtwerkewelt.
Besonders viel Diskussionsstoff liefert das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Als Sachverständige sind unter anderem die Berliner Mietaktivistin Ruth Elisabeth Carcassonne, Kai Warnecke, Chef des streitbaren Hauseigentümerverbands Haus und Grund, sowie Anwalt Remo Klinger geladen, der bereits rechtliche Schritte gegen das Gesetz angekündigt hat. Aus Sicht kommunaler Energieversorger ist vor allem Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), relevant. Vertreter anderer Energieverbände wurden bislang nicht eingeladen. Die Anhörung findet am Montag, 22. Juni, von 13.30 bis 16 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
VKU-Vize Lobo ist am Mittwoch gleich wieder gefragt, wenn sich der Wirtschafts- und Energieausschuss zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) informieren lässt. Außerdem sind aus der Energiebranche BDEW-Chefin Kerstin Andreae, Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, und EnBW-Strategiechef Jörg Jasper eingeladen. Die Anhörung findet am Mittwoch, 24. Juni von 8 bis 10 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
Die Stadtwerkewelt ist auch bei der Expertenanhörung zum Bundesbedarfsplangesetz repräsentiert. Im Bundesbedarfsplangesetz wird der Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes geregelt. Die Koalition will dabei einen Kurswechsel vollziehen und künftig prinzipiell auf günstigere Freileitungen statt Erdkabel setzen. Neben Vertretern der Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW und Amprion wird auch Andreas Feicht, Chef des Kölner Kommunalversorgers Rheinenergie, zu den Sachverständigen gehören. Die Anhörung findet am Montag, 22. Juni, von 11.45 bis 13.15 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
12. Juni 2026
Kraftwerksgesetz: Bundesrat fürchtet faktischen Ausschluss von Stadtwerken
Eine energiepolitisch intensive Woche endete am Freitag mit der Positionierung des Bundesrats zu mehreren Energiegesetzen. Währenddessen gab der Bundestag Termine für eine Reihe von Anhörungen bekannt. Ein Überblick.
Zuerst zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG): Der Bundesrat fürchtet eine Unterdeckung bei den ersten Ausschreibungen, wenn Umfang und Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen nicht geändert werden. Die finanziellen Belastungen und Risiken würden "insbesondere für kommunale Unternehmen und kleinere Akteure ausschließend wirken", warnt er in seiner Stellungnahme, die er am Freitag beschloss. Eine Unterdeckung liegt dann vor, wenn sich nicht genügend Teilnehmer finden und die eingereichten Gebote unterhalb der ausgeschriebenen Menge liegen.
Die Länderkammer hält zudem den Höchstwert von 173.000 Euro pro Megawatt pro Jahr in den ersten Ausschreibungen von Langzeitkapazitäten für zu niedrig. Ferner fordert sie eine schnellere Umstellung von insgesamt fünf Gigawatt Gaskraftwerksleistung – weg von den 2040er- in die 2030er-Jahre. Überdies plädiert sie dafür, dass ein Drittel der Langzeitkapazitäten im Norden und Osten der Republik gebaut werden. Die Beschlussdrucksache des Bundesrats im Original finden Sie hier.
Am Freitag nahm der Bundesrat auch zum neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) Stellung. Eine Generalabrechnung mit dem Vorhaben fiel dabei aus. Hier die ausführliche Analyse. Auch zum Bundesbedarfsplangesetz nahm die Länderkammer Stellung. Die Beschlussdrucksache des Bundesrats im Original finden Sie hier.
Gleich drei öffentliche Anhörungen innerhalb von drei Tagen hat der Energieausschuss des Bundestags angesetzt. Am Montag, 22. Juni, werden Experten zum Bundesbedarfsplangesetz (11.45 bis 13.15 Uhr) und zum Gebäudemodernisierungsgesetz (13.30 bis 16 Uhr) befragt. Die Anmeldung zur Bundesbedarfsplan-Anhörung finden Sie hier. Die Anmeldung zur Gebäudemodernisierungsgesetz-Anhörung finden Sie hier. Am 24. Juni folgt die Anhörung zum Strom VKG (8 bis 10 Uhr). Hier können Sie sich dafür anmelden.
Ob am 24. Juni die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket das Bundeskabinett passieren werden, ist fraglich. In der Vorwoche wird es definitiv noch nicht so weit sein. Am Mittwoch, 17. Juni, findet ausnahmsweise keine Kabinettssitzung statt.
11. Juni 2026
Kraftwerksgesetz: Südbonus bleibt Streitpunkt
Das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) hat mit der ersten Lesung im Bundestag die nächste Etappe geschafft. Ein Streitpunkt bleibt die Ausgestaltung des Südbonus. Bislang sieht der Entwurf vor, mindestens zwei Drittel der Ausschreibungsmengen in den netztechnischen Süden zu lenken. Zum netztechnischen Süden zählen nicht nur Bayern und Baden-Württemberg, sondern beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen und Hessen. Kritiker fürchten, dass sich am Ende kaum Kraftwerksprojekte im Norden und Osten durchsetzen.
"Mit dem Südbonus habe ich wirklich größere Probleme", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Kröber, der selbst aus Sachsen-Anhalt kommt. "Da werden wir nochmal ins Gespräch kommen müssen".
Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz ging in seiner Rede nicht auf den Südbonus ein. Er sicherte zu, dass die erste Ausschreibung im September kommen werde. Laut Gesetz soll es am 8. September so weit sein.
8. Juni 2026
CO₂-Entnahme: Schneider kündigt Förderprogramm an
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Förderung des Bundes für die CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre angekündigt. Im Rahmen einer Fachkonferenz berichtete Schneider, dass die Regierung ein Investitions- sowie ein Marktanreizprogramm auflegen will. Für beide Vorhaben zusammen seien 400 Millionen Euro bis 2033 vorgesehen. Schneider rechnet mit dem Start in 2027.
Das Investitionsprogramm solle Pilotierung, Demonstration und Skalierung von Technologien fördern. Voraussetzung dafür sei, dass die Projekte nach den freiwilligen Regeln der EU zertifizierungsfähig seien.
Diese sehen vor, dass die CO₂-Entnahme exakt und messbar nachgewiesen wird. Außerdem müssen die Maßnahmen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und dürfen keine anderen Umweltziele gefährden. Auch muss der Kohlenstoff über Jahrhunderte gebunden werden.
Mit dem Marktanreizprogramm will die Regierung einen Markt für CO₂-Entnahmezertifikate anregen. Sie will Barrieren für den Markteintritt von Akteuren abbauen und deren Nachfragerisiken senken. Die Förderung richtet sich nur an die Verkäufer von Zertifikaten. Der Bund soll selbst kein Käufer solcher Zertifikate werden.
Zudem arbeite das Umweltministerium derzeit an einer langfristigen Strategie zur CO₂-Entnahme. Der Minister sagte, er sei guter Dinge, dass er den Entwurf bald dem Kabinett vorlegen könne.
5. Juni 2026
Neue Termine für Netzpaket und Klimaschutzbericht
Neuer Kabinettszeitplan, neuer Aufschub für EEG-Reform und Netzpaket. Die für den Ausbau der erneuerbaren Energien so wichtigen Vorhaben sollen nun am Mittwoch, 24. Juni, im Bundeskabinett sein. Auch die mehrfach verschobene Biomasseverordnung soll dann auf der Tagesordnung stehen. Für Mittwoch, 1. Juli, will das Bundesumweltministerium zudem den neuen Klimaschutzbericht vom Bundeskabinett beschließen lassen.
Konkreter wird der Zeitplan für zwei Vorhaben, die die schwarz-rote Koalition noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli verabschieden will. Für Mittwoch, 17. Juni, sind die Gegenäußerungen der Bundesregierung zum neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) und zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) vorgesehen. Bis zur Sommerpause gibt es im Bundestag danach noch zwei Sitzungswochen. Der Bundesrat, der gegen die beiden Gesetze Einspruch einlegen kann, tagt am Freitag, 10. Juli, zum letzten Mal vor der Sommerpause.
Offen bleibt, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes bereits in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen wird. Zuletzt hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegen das Vorhaben mobil gemacht. Die "Bild" titelte unter Berufung auf den Verband: "Wirtschaft warnt vor Zeitbombe. Plötzlich bedroht ein Gesetz Millionen Jobs."
4. Juni 2026
Warten auf Gaspaket, EEG-Reform Ausschussthema
Das Gaspaket lässt noch auf sich warten. Nach ZFK-Informationen kommt die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkrichtlinie in der kommenden Woche im Bundestag nicht zur Abstimmung. Die Verhandlungen zwischen Union und SPD laufen weiter.
Aus energiepolitischer Sicht dürften die ersten Lesungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und Bundesbedarfsplangesetz die Höhepunkte in der kommenden Sitzungswoche sein. Alle drei Vorhaben sind für den Donnerstag terminiert.
Im Energieausschuss werden zudem das Netzpaket und die EEG-Reform Thema sein. Beide Vorhaben werden noch regierungsintern verhandelt. Der Ausschuss will vom Wirtschaftsministerium den aktuellen Stand erfahren. Außerdem soll das Ministerium erklären, wie die Vorhaben mit der Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur vereinbar sind. Die Bundesnetzagentur will selbst Netznutzer – Speicherbetreiber, Erzeuger und Verbraucher – zu einem netzdienlicheren Verhalten anreizen.
2. Juni 2026
Heizen, Netze, Kraftwerke: Energiegesetze-Trio im Bundesrat
Der Bundesrat nimmt am Freitag, 12. Juni, zu drei größeren Energiegesetzen Stellung. Mittlerweile liegen die Empfehlungen der Ausschüsse vor, über die die Länderkammer abstimmen wird.
Am brisantesten dürfte die Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz werden, das medial oft Heizungsgesetz genannt wird. Die Ausschüsse wollen vor allem bei der Biotreppe nachbessern. Hier mehr.
Auch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) steht auf der Tagesordnung. Die Ausschüsse wollen unter anderem beim sogenannten Südbonus und beim Umstieg von Gas auf Wasserstoff nachschärfen. Hier mehr.
Außerdem nimmt der Bundesrat zum sogenannten Bundesbedarfsplangesetz Stellung. Hier geht es um Ausbauvorhaben auf Übertragungsnetzebene. Die Bundesregierung will künftige, sogenannte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) grundsätzlich als Freileitungen bauen lassen. Sie verabschiedet sich damit vom Vorrang teurerer Erdkabel.
Umwelt- und Städtebauausschuss sehen im Verzicht auf einen Erdkabelvorrang "ein erhebliches Risiko für die Verzögerung von Projekten". Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Erdverkabelung eine höhere Akzeptanz vor Ort sichere. Der Wirtschaftsausschuss schließt sich dem nicht an. Aus seiner Sicht führt die Einführung eines Freileitungsvorrangs zu einer "maßgeblichen Senkung der Bau- und Betriebskosten".
29. Mai 2026
Aufschub bei EEG und Netzpaket, Fortschritte bei Heizgesetz
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket kommen doch nicht Anfang Juni ins Bundeskabinett. Laut neuem Zeitplan soll es frühestens am 10. Juni so weit sein. Bisher gibt es keine Signale, dass die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt ihre Differenzen zu Redispatch-Vorbehalt und Einspeisevergütung für Kleinanlagen ausgeräumt haben. Keines der beiden Vorhaben befindet sich bislang in der Länder- und Verbändeanhörung.
Nicht ganz klar ist, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes am kommenden Mittwoch, 3. Juni, im Kabinett sein wird. Denkbar ist das. Man befinde sich auf der Zielgeraden, hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage zuletzt mitgeteilt.
Auf der vorläufigen Tagesordnung für kommenden Mittwoch steht das Aktionsprogramm der Kreislaufwirtschaftsstrategie, das für zahlreiche Bereiche von Bedeutung ist – auch für die Energiewirtschaft.
Neues gibt es zum Heizgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Die Bundesregierung will ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats am 18. Juni im Kabinett beschließen. Der Bundesrat wird sich am 12. Juni offiziell positionieren. Die Ausschussempfehlungen werden spätestens zehn Tage vorher erwartet.
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